Ich bin Vertragspartnerin sämtlicher österreichischer Pflichtkrankenkassen.
Kosten für die Heilmassage, von Ihrem Arzt verordnet und von mir durchgeführt, werden Ihnen von Ihrer Krankenkasse teilweise rückerstattet (Wahlarztmodus).
So einfach geht es:
* Eine Verordnung (Zuweisung) bei Ihrem Arzt zur Heilmassage holen und damit zu mir kommen.
* Die Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse erledige ich gerne für Sie.
* Nach erfolgter Behandlung erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie mittels beiliegendem Zahlschein begleichen.
* Nun senden Sie die Originalbelege (Rechnung, ärztliche Verordnung, Bewilligung und Zahlungsbestätigung) an Ihre Krankenkasse, um die Teilrückvergütung zu erhalten.
Je nach Versicherungsklauseln gibt es bei privaten Unfallversicherungen die Möglichkeit der Therapiekostenübernahme.
Im Idealfall erhalten Sie den Restbetrag, den Ihnen Ihre Pflichtkasse nicht bezahlt, von Ihrer privaten Unfallversicherung rückerstattet.
Ebenso haben Sie die Möglichkeit mit Ihrer privaten Krankenversicherung um Kostenersatz anzusuchen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsvertreter.